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Preise Bauchtanz
Derzeit aus gesundheitlichen Gründen keine Vereinbarungen möglich.
Vereinbarungen
Eine Arbeitsstunde ist eine Aufwandsstunde (inclusive Rüstzeiten wie Umziehen)
Bei Vorbereitungen (Musik, spezielle Dekoration ....) wird diese Zeit ebenfalls als Arbeitsleistung berechnet.
Pausenzeiten werden, wenn sie von der Veranstaltung durch die gesamte Dauer der Veranstaltung vorgesehen sind, generell zu einem Anteil von mindestens 50% als Arbeitsleistung berechnet.
Vereinbarte Pausen sind in den Absprachen wie Programmgestaltung (Choreographie) enthalten.
Bei einer Auftrittsdauer von mehr als 1 Stunde werden ohne Rüstzeitenanrechnung 20 Minuten als Pause berechnet. (defacto 10 Minuten Arbeitszeit)
Eine Dienstleistung ist ständig, wenn sie mindestens an zwei Tagen jeder Woche im gleichen Betrieb und bei demselben Unternehmer erbracht wird.
Eine Dienstleistung ist ambulant (fallweise), wenn sie nur einmal in der Woche in ein und demselben Betrieb und bei demselben Unternehmer erbracht wird.
Alle Dienstleistungen sind ohne Spesenberechnung. Als Spesen werden die tatsächlichen angefallenen Kosten laut Beleg berechnet oder vereinbarte Pauschalen gesondert angeführt und verrechnet.
Bis 6 Stunden pro Arbeitstag in Folge
pro Stunde brutto
30,00€
Ab 6 Stunden pro Arbeitstag in Folge
Zuschlag pro Stunde über 6 Stunden brutto
25,00 €
Sechste Stunde
pro Stunde über 6 Stunden brutto
300,00€
Siebente Stunde
pro Stunde über 6 Stunden brutto
325,00€
Achte Stunde
pro Stunde über 6 Stunden brutto
350,00€
Ab der 8. Stunde in Folge
Zuschlag pro Stunde zum 8-Stunden-Tarif
oder Sondervereinbarungen
70,00€
Mindestsatz pro Arbeitsleistung
Ab 1 Tanz bis zu 1 Stunde
55,00 €
Zwei Stunden
pro Stunde bis 6 Stunden brutto